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Satzung Clubanlage Beiträge Aufnahmeantrag Platz- und Spielordnung |
Satzung des Tennisklubs § 1 Name, Sitz und Zweck Der am 02. Mai 1953 gegründete Klub, nachfolgend Verein genannt, führt den Namen "Tennisklub Grün-Weiß 1953 e.V. Burgsteinfurt". Er hat seinen Sitz in Steinfurt-Burgsteinfurt und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt eingetragen. Seine Farben sind grün/weiß. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch Pflege und Förderung des Tennissports, insbesondere durch Heranziehung von Jugendlichen zu dieser Sportart, um in ihnen das sportliche Interesse im Allgemeinen zu wecken. Der Verein strebt keinen Gewinn an. Der Verein verfolgt keine politischen Ziele. § 2 Mitgliedschaft Der Verein hat Alle Mitglieder haben die sich aus der Satzung und dem Zweck des Vereins ergebenden Rechte und Pflichten. Näheres regelt die Beitragsordnung des Vereins.
§ 3 Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. § 4 Mitgliederversammlung In der ersten Hälfte eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Tagesordnung muss enthalten: Die Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. § 5 Jugendausschuss Der Jugendausschuss besteht aus: a) dem Jugendwart (Vorsitzender) Der Vorsitzende des Jugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden für 1 Jahr gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Jugendausschusses im Amt. Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung. Er ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung und dem Vorstand des Tennisklubs Grün-Weiß 1953 e.V. Burgsteinfurt verantwortlich. Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Jugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2 Wochen einzuberufen. Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel. § 6 Jugendordnungsänderungen Änderungen der Jugendordnung können nur von der ordentlichen Jugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten. § 7 Inkrafttreten Diese Jugendordnung wurde in der Jugendversammlung des TC Grün-Weiß 1953 e.V. Burgsteinfurt am 11,03.1997 beschlossen und tritt am 12.03.1997 in Kraft. - für Pressearbeit, § 6 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 7 Beiträge Die Beitragsgestaltung regelt eine besondere Beitragsordnung, welche nur auf der ordentlichen Mitgliederversammlung geändert werden kann. § 8 Änderung der Satzung Satzungsänderungen sind nur mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen möglich. § 9 Kassenprüfer Die Kassenprüfer haben die Pflicht der Einsichtnahme in die Kassenführung und haben der Mitgliederversammlung einen Bericht darüber zu erstatten. Sie dürfen dem Vorstand nicht § 10 Vereinsjugend Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbstständig und gibt sich eine eigene Jugendordnung. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. § 11 Förderkreis Zur Förderung des Tennisklubs besteht ein Förderkreis. Die Mitgliedschaft zum Tennisklub bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Auflösung Die Auflösung kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und 4/5 Stimmenmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. § 13 Inkrafttreten Die vorstehende Satzungsfassung wurde in der Mitgliederversammlung am 05.02.2002 beschlossen. Sie tritt am 06.02.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.03.2001 außer Kraft. |
Termine 2021:Sa, 27. März 2021: Start der Außensaison auf roter Asche. Folgendes wurde dazu festgelegt: ab dem 27. März können nach Absprache mit dem Platzwart Heinrich Schmidt Arbeitseinsätze vereinbart werden, natürlich unter den jeweils geltenden Corona-Bedingungen (derzeit max. 5 Personen aus 2 Haushalten). Endlich wieder Tennis!Beachtet bitte folgende Regeln:
AktuellesEndlich wieder Tennis!→ zum Artikel Projekt unterstützen: Nachhaltige Sitzbänke für den TC Grün-Weiß Burgsteinfurt → zum Artikel Start in die Tennissaison beim TC Grün-Weiß → zum Artikel Saisoneröffnung beim TC Grün-Weiß Burgsteinfurt → zum Artikel |